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Vorgehensweise bei wisschenschaftlichen Untersuchungen:

Bitte beachten Sie als Studierende und Mitarbeiter/innen der Paris Lodron Universität Salzburg den folgenden Leitfaden, der in Kooperation von Bildungsdirektion für Salzburg und PLUS erstellt wurde.

Leitfaden für Studierende und Mitarbeiter/innen der PLUS (442.82 KB)

  1. Genaue Vorüberlegungen zur „schulischen bzw. gesellschaftlichen Relevanz“ der Fragestellung inkl. dem damit verbundenen Aufwand für die Schule
  2. Kontaktaufnahme mit potentiellen Schulen zu deren Bereitschaft
  3. Ausfüllen des Ansuchens
    Ansuchen um Genehmigung zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen (147.43 KB)
  4. Dem Ansuchen um Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung sind beizufügen:
    • Bestätigung der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität und/oder der beauftragenden Institutuion, aus der sich die Notwendigkeit und der Umfang der erbetenen Untersuchung ergibt.
      Dieses Dokument ist mit Unterschrift der Betreuungsperson oder der wissenschaftlichen Leitung und/oder der beauftragenen Institutionsleitung und amtlichem Stempel vorzulegen.
    • Der Fragebogen, wie er den Schüler/inn/en und/oder den Lehrpersonen vorgelegt werden soll.
      Dieser hat den wissenschaftlichen Standards inkl. ethischen Aspekten zu entsprechen.
      Erfolgt die Untersuchung auf andere Art, als durch eine Befragung mittels Fragebogen, so ist die Vorgehensweise zu beschreiben und dem antrag beizulegen.
  5. Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen (Vollständigkeit) wird sich die Bildungsdirektion mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Eine Genehmigung oder Ablehnung der Untersuchung folgt schriftlich.
  6. Die Durchführung wird im Grundsatzerlass erläutert:
    Grundsatzerlass (63.53 KB)
  7. Nach Beendigung der Arbeit ist der Bildungsdirektion für Salzburg ein Exemplar der Untersuchung/ wissenschaftlichen Arbeit zu übermitteln.
    Es erfolgt die Aufnahme in die „Sammlung der wissenschaftlichen Untersuchungen“.

Kontakt
Erhard Wieser
Mozartplatz 10, II. Stock, Zimmer 212
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8083 1002
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Veröffentlichung Art 20.Abs 5 B-VG

Durch die Bildungsdirektion Salzburg wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben und werden nach Art. 20 Abs 5 B-VG  („Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist“ veröffentlicht.

Kosten Rechtsgutachten (brutto)

Rechtsgutachten Univ.-Prof. Dr. Jahnel € 6.300,00
Rechtsgutachten Univ.-Prof. Dr. Felten € 3.360,00

  Rechtsgutachten Bewerbungsunterlagen FELTEN JAHNEL (242.47 KB)

Kosten Exit-Befragung (brutto)

Exit-Mitarbeiter:innenbefragung Hill Woltron Management Partner Exit-Befragung Beträge
1. Teilbetrag €   7.250,00
2. Teilbetrag €   8.405,00
Nettobetrag € 15.655,00
+ 20% Ust €   3.131,00
Bruttobetrag € 18.786,00

Hill Woltron Mitarbeiterumfrage 2023 Bildungsdirektion Auswertung (32.21 MB)

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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