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Sexualaufklärung bedeutet, etwas über die kognitiven, emotionalen, sozialen, interaktiven und physischen Aspekte von Sexualität zu lernen. Sexualaufklärung beginnt in der frühen Kindheit und setzt sich über die Pubertät bis ins Erwachsenenalter fort. Ihr vorrangiges Ziel bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Förderung und dem Schutz der sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Kindern und Jugendlichen schrittweise Informationen, Fähigkeiten und positive Werte und befähigt sie, ihre Sexualität zu verstehen und zu genießen, sichere und erfüllende Beziehungen einzugehen sowie verantwortlich mit ihrer eigenen sexuellen Gesundheit und der ihres Partners umzugehen. Sie befähigt sie, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Zugang zu altersgerechter Sexualaufklärung.“ (WHO)

Sexualpädagogik - Schulpsychologie - Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung - Schulpsychologie - Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung

Rundschreiben Nr.: 2/2025 Qualitätssicherung sexualpädagogischer externer Angebote GZ 2023-0.643.381

Sexualpädagogik als Bildungs- und Lehraufgabe ist in den Lehrplänen 2023 für die Volksschule, Mittelschule und AHS als übergreifendes Thema 1) und inhaltlich in den entsprechenden Pflichtgegenständen verankert.

Im Rahmen der Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können. Sexualpädagogik soll altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren.

Externe Anbieter (z.B.: Vereine, Institutionen, Einzelpersonen), die im Bereich der Sexualpädagogik an Schulen im Unterricht unterstützen möchten, durchlaufen vor ihrer Tätigkeit an Schulen ein Qualitätssicherungsverfahren. Die Schulen werden aufgefordert, nur mehr jene externen Angebote in Anspruch zu nehmen, die auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education eine entsprechende Beurteilung aufweisen (in allen Kategorien 1 oder 2)

Rundschreiben Nr. 2025-02 - Rundschreibendatenbank des BMBWF

Geschäftsstelle

​​​​​​​​​​​​​​Geschäftsstelle beim Österreichischen Jugendrotkreuz​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 32
Kontakt: 

BGBl_II_Nr_44_2023_VO.pdf

Weitere Grundlagendokumente und Links

Rundschreiben Nr. 11/2015 (BMBWF) Grundsatzerlass Sexualpädagogik Geschäftszahl: BMBF-33.543/0038-I/9d/2015
Rundschreiben Nr. 2015-11 - Rundschreibendatenbank des BMBWF

Rundschreiben Nr. 21/2018 (BMBWF) Grundsatzerlass „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ GZ: BMBWF-15.510/0024-Präs/1/2018
Rundschreiben Nr. 2018-21 - Rundschreibendatenbank des BMBWF

Rundschreiben Nr. 12/2022 (BMBWF) Grundsatzerlass Medienbildung, Aktualisierung, Information der Schulen GZ 2022-0.318.453
Rundschreiben Nr. 2022-12 - Rundschreibendatenbank des BMBWF

KIS
Sexuelle Bildung - Bildungsdirektion Salzburg

Aktuelle Angebote

Die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten in der Sexualpädagogik, ladet zur Online-Infoveranstaltung ein, am 1. April 2025 von 16-18 Uhr.

LINK:
An Unterhaltung teilnehmen

Gemeinsam mit Herrn Prof. Mazal (Sprecher des Boards) werden wir Ihnen aktuelle Informationen zum Qualitätssicherungsverfahren vorstellen, FAQs erläutern und stehen für weitere Fragen zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Geschäftsstelle und dem Verfahren finden Sie auch auf unserer Website: www.sexualpaedagogik.education

Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Power-Point Präsentation gerne zur Verfügung gestellet.

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Parteienverkehrszeiten
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08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

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