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Wenn Gegenstände (Bundeseigentum) in einer Bundesdienststelle nicht mehr benötigt werden, so werden diese in der österreichweiten Sachgüterübertragung angeboten. Schulen können anbieten oder auch Gegenstände über die monatlich erscheinende Angebotsliste (erhältlich über die Bildungsdirektion Salzburg) anfordern. Ein ggf. vorhandener Buchwert wird von der Buchhaltungsagentur umgebucht. Details finden Sie in den
Richtlinien für den Sachgüteraustausch
und
Nähere Erläuterungen zur entgeltlichen Sachgüterübertragung
des BMF.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

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