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Wenn Gegenstände (Bundeseigentum) in einer Bundesdienststelle nicht mehr benötigt werden, so werden diese in der österreichweiten Sachgüterübertragung angeboten. Schulen können anbieten oder auch Gegenstände über die monatlich erscheinende Angebotsliste (erhältlich über die Bildungsdirektion Salzburg) anfordern. Ein ggf. vorhandener Buchwert wird von der Buchhaltungsagentur umgebucht. Details finden Sie in den
Richtlinien für den Sachgüteraustausch
und
Nähere Erläuterungen zur entgeltlichen Sachgüterübertragung
des BMF.

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Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
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Für höhere Schulen
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