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Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

mit 1. September trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Damit wurde die bisher verfassungsrechtlich verankerte Amtsverschwiegenheit aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt. Diese beruht auf zwei Säulen: auf einer proaktiven Informationspflicht und auf dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen (Informationserteilung bei Anfrage).

Was bedeutet das für Sie und Ihre Schule?

Wie bisher stellen Schulen umfassende Auskünfte auf ihrer Website bereit und beantworten Routineanfragen.

Wie gehen Sie mit Informationsanfragen um?

Alle komplexen Anfragen sowie Anfragen, die sich unmittelbar auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, sind schnellstmöglich an die Bildungsdirektion (IFG-Adresse siehe unten) weiterzuleiten.

Unterstützungsmaterialien

Um Sie bestmöglich bei diesem Thema zu unterstützen, finden Sie in einem eigenen Bereich zum IFG im Bildungsportal (bip.gv.at/ifg) folgende Unterlagen:

  1. Handreichung für Schulleitungen:
    hier finden Sie alle Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz sowie v.a. Beispiele, die bei der Entscheidung unterstützen, welche Fragen Sie selbst beantworten und welche Fragen unbedingt in den Verantwortungsbereich Ihrer Bildungsdirektion fallen.
  2. Eine Grafik zum Ausdrucken, die den Prozess der Anfragenbeantwortung veranschaulicht.

Bitte nutzen Sie diese Materialien!

Die Informationen zum Bildungsportal FAQ und Unterstützungsangebote zum Bildungsportal sowie eine Anleitung für die Anmeldung im Bildungsportal (pdf) haben Sie per Mail am 1. September vom BMB erhalten.

Hier finden Sie die zentrale E-Mailadresse für Anfragen zum IFG in Ihrer Bildungsdirektion:

Ihre IFG-Kontaktstelle in der Bildungsdirektion

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

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