Suche

Mit BGBl. II Nr. 126/2024 wurde die „Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024“ kundgemacht. Gemäß § 18 der Schulordnung 2024 tritt diese Verordnung mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 256/2020, außer Kraft.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.