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(ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen verwendeten Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer und Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher und die an pädagogischen Hochschulen und Einrichtungen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 verwendeten Hochschullehrpersonen)

Ergebnis Wahl in den Zentralausschuss für die beim BMBWF und den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten  (313 Byte)

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

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Berufsbildende Pflichtschulen

 

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