Suche

Mit dem neuen Schuljahr gibt es auch wieder die Möglichkeit für alle österreichischen Schulen/Schulklasse(n), für Förderungen von Wasserprojekten im Rahmen des SHORE Open Call #2 anzusuchen. Die Einreichfrist für den Open Call #2 ist vom 18.09.-20.11.2024 und die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 Euro. Die Förderung richtet sich an Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.

Als Country Hub von SHORE will das Kinderbüro der Universität Wien Ihre Einreichung bestmöglich unterstützen und bietet zwei Informationswebinare  an, in denen wir einen Überblick über die Voraussetzungen, Einreichmodalitäten und Auswahlkriterien für die SHORE Förderung geben Ihre Fragen und Unklarheiten beantworten werden.

Termine Informationswebinare:

  • Mittwoch, 02. Oktober von 17.00-19.00 Uhr
  • Dienstag, 22. Oktober von 17.00-19.00 Uhr

Alle Informationen zu SHORE, dem Open Call #2, den Informationswebinaren sowie Community Events finden Sie auf der Homepage. Auf der offiziellen SHORE Homepage finden Sie alle Informationen zum Projekt in englischer Sprache.

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Team des Kinderbüros unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. jederzeit zur Verfügung

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.