Suche
Willkommen bei der Bildungsdirektion für Salzburg
Bis Dienstag, 31. Oktober 2023
Herbstferien
Durch die Schaffung von österreichweit einheitlichen Herbstferien soll die zeitliche Struktur des Unterrichtsjahres optimiert werden und damit zu verbesserten Betreuungsbedingungen für Eltern und Erziehungsberechtigten in den unterrichtsfreien Zeiten führen.
Damit die Anzahl der Schultage in jedem Schuljahr gleichbleibt, wurde folgende Regelung vorgesehen: Bundes- und ausführungsgesetzlich erfolgt die Verankerung der Herbstferien in der Zeit vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober. Die für die Herbstferien notwendigen Tage sind einerseits durch die Dienstage nach Ostern und Pfingsten einzubringen. Diese beiden Tage werden zu zwei Schultagen. Andererseits werden die schulautonomen Tage verringert, wobei sich das Ausmaß danach bestimmt, auf welche Wochentage die Feiertage und die dazwischenliegenden Ferientage liegen.
Aus dieser Berechnung erklären sich die jeweils schulautonom schulfrei erklärbaren Tage
Entfall der Herbstferien für einzelne Schulen oder Schularten durch Verordnung der Bildungsdirektion § 2 Abs. 5a: Inkrafttreten 1. September 2020
Die zuständige Schulbehörde kann aus zwingenden oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen für einzelne Schulen oder Schularten den Entfall der Herbstferien durch Verordnung festzulegen. Wird eine solche Verordnung erlassen, werden sind der Dienstag nach Ostern sowie Pfingsten schulfrei und beträgt die Anzahl der schulautonomen Tage fünf. Eine derartige Verordnung ist spätestens bis 30. September des vorangehenden Schuljahres zu erlassen.
Durch diese Bestimmung soll vor allem an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die Durchführung lehrplanmäßig vorgeschriebener Pflichtpraktika gesichert werden.
Ausgenommen sind folgende Schulen (hier sind der Dienstag nach Ostern und Pfingsten Schulfrei):
TS Bramberg, TS Bad Hofgastein, BAfEP Bischofshofen; HLW St. Johann/Elisabethinum; HLW Wolfgangsee und die Landesberufsschulen (Lehrgangsunterbrechungen möglich)