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Willkommen bei der Bildungsdirektion für Salzburg
„Mein Start als Lehrer:in“ – Einladung zur Online-Informationsveranstaltung für Bewerber:innen am 14.04.2026
Handyexperiment
Das Experiment wird von 4. bis 24. März erweitert, es sind Schulen/Klassen aus ganz Österreich ab der 5. Schulstufe dazu eingeladen, daran teilzunehmen.
Auf der Website www.handyexperiment.at finden Sie alle Informationen zur Durchführung des Experiments.
Das Experiment wird wissenschaftlich vom Anton Proksch Institut und der Sigmund Freud Privat Universität Wien begleitet.
Kontakt
Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8-10
5020 Salzburg
+43 662 8083-0
Fax: +43 662 8083-1099
Web: www.bildung-sbg.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag (8:30 – 12:00 Uhr)
Zum Lageplan in Google Maps
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mitarbeitersuche
Regelung zum Parteienverkehr
Parteienverkehr wird bevorzugt telefonisch, elektronisch, schriftlich oder persönlich nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Dienststelle abgehalten.
Wir danken für Ihr Verständnis!
So kann man Kindern jetzt helfen.
“Wir trauern mit den Familien und Angehörigen der Opfer. Unsere Gedanken sind bei ihnen, wie auch unsere Wünsche und Hoffnungen bei den Verletzten.” HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair, Bildungsdirektor für Salzburg.
Die heutigen Ereignisse in Graz lösen in ganz Österreich große Fassungslosigkeit und Betroffenheit aus. Gerade für junge Menschen sind sie verstörend, belastend und schwer zu verarbeiten.
Expertinnen und Experten empfehlen dazu folgendes:
- Faktenbasiert darüber sprechen.
Das Ereignis oder den Grund dafür soll vor junge Menschen nicht verheimlicht oder verharmlost werden. Unsicherheit erzeugt noch mehr Angst.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind ehrlich, faktenbasiert und altersentsprechend darüber, ohne zu beschönigen oder zu dramatisieren.
Auch Eltern und Lehrkräfte können und sollen ihre eigene Betroffenheit äußern. Wenn Erwachsene ihre eigenen Ängste verstecken, löst das Unsicherheit bei Kindern und Schüler/innen aus. Äußert die eigenen Gefühle, ohne schutzlos und ausgeliefert zu wirken. Bleibt bei den Fakten.
- Alle Gefühle sind erlaubt.
Jedes Kind geht mit derartigen Ereignissen individuell um und zeigt seine Emotionen anders. Lasst alle Gefühle zu: Trauer, Angst, Wut, Frustration, Ärger - alles darf sein und ist völlig normal. Nehmt diese Gefühle ernst und spielt sie diese auf keinen Fall herunter. Wenn Kinder spüren, dass jemand für sie da ist, können sie besser zur Ruhe kommen und die Ereignisse verarbeiten.
- Fragt nach.
Fragt, wie es den jungen Menschen im Speziellen damit geht bzw. was sie oder er wissen möchte. Lasst das Kind auch selbst sagen, was es gerade braucht, um sich besser zu fühlen.
Beantwortet Fragen wahrheitsgemäß. Wenn ihr etwas selbst nicht beantworten könnt, sagt das ehrlich. Kinder unter zehn Jahren sollten nicht allein Nachrichtensendungen ansehen.
Hier empfiehlt es sich, gemeinsam kindgerechte Informationen einzuholen. Tageszeitungen bieten mittlerweile speziell für Kinder aufbereiteten Content zu derartigen Themen. Eine Google Suche lohnt sich. Mit Jugendlichen solltet ihr euch die Berichterstattung gemeinsam ansehen, zeigt ehrlich eure Gefühle und tauscht euch aus. Bei Fragen recherchiert gemeinsam.
- Bewusst Nachrichtenpausen einlegen.
Derartige Geschehnisse sind in den Medien und der Öffentlichkeit meist über einen längeren Zeitraum hinweg omnipräsent.
Es ist wichtig und richtig, sich darüber zu informieren und ganz normal, dass man davon betroffen und mitgenommen ist. Ganz wichtig ist aber auch - nicht nur für Kinder und Jugendliche - sich dazwischen bewusst eine Pause von der Berichterstattung zu gönnen, um zur Ruhe zu kommen und den Overload an Nachrichten zu verdauen.
Auch Ablenkung und Zerstreuung durch eine gemeinsame Aktivität, wie etwa einen Spaziergang, ein Brettspiel, etc. tun in solchen Momenten gut.
- Holt euch Unterstützung.
In derartigen Ausnahmesituationen sind Ängste, Ohnmachtsgefühle oder Unsicherheiten ganz normal - auch für Erwachsene.
Solltet ihr das Gefühl haben, allein damit nicht zurecht zu kommen, zögert nicht, euch Hilfe zu holen!
- Im Bundesland Salzburg steht die Schulpsychologie ab sofort bis einschließlich Freitag, 13.06.2025 telefonisch und vor Ort in allen Beratungsstellen zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist NICHT notwendig.
- In unserer Linksammlung findet ihr alle wichtigen Nummern und Informationen.
Notfallnummern BD Aktuell (96.5 KB)
Elterninfo Wie spreche ich über Amok (425 KB)
Fallmanagement Sheet Schutzmaßnahmen AMOK (128.64 KB)
- Für alle jungen Menschen stehen die Expertinnen der Notrufnummer 147 rund um die Uhr, kostenlos und anonym zur Verfügung.
- Ö3-Kummernummer seit 14.00 Uhr erreichbar. In persönlichen Krisensituationen gibt es in Österreich zahlreiche Stellen, die unbürokratisch und kostenfrei Hilfe anbieten, auf der Ö3-Homepage findet sich ein Überblick:
- Rat auf Draht Notrufnummer: 147
- Wie man Kinder nach Extremsituationen unterstützen kann – Jugendrotkreuz
Quelle: Rat auf Draht, elternseite.at
Information für den Höheren Schulbereich
Seit September 2021 ist Ethik ab der 9. Schulstufe für jene Schülerinnen und Schüler ein Pflichtgegenstand, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Im Unterschied zur Fachwahl (wie Französisch, Latein, Musik…) fällt die Entscheidung jedes Schuljahr aufs Neue in der ersten Schulwoche. Beides – Ethik oder Religion – kann zur mündlichen Matura gewählt werden. Der Gegenstand muss in der Oberstufe jedes Schuljahr belegt werden. (Ist das nicht der Fall, kann eine „Externistenprüfung“ über das/die versäumte/n Unterrichtsjahr/e abgelegt werden. Für die Abschlussklasse gibt es diese Möglichkeit nicht.)
Mögliche relevante Situationen:
Der Religionsunterricht der eigenen Religionsgemeinschaft ist ein Pflichtgegenstand, unabhängig davon, ob er an der Schule stattfindet oder an einer anderen. Die/Der Schüler/in hat das Recht, sich im Laufe der ersten fünf Tage des Schuljahres vom Religionsunterricht abzumelden. Dadurch wird der Pflichtgegenstand Religion durch Ethik (ab der 9. Schulstufe) ersetzt. Die Möglichkeit, eine Abmeldung zu widerrufen, gibt es nach dieser Frist nicht mehr.
Der Ethikunterricht ist Pflichtgegenstand. Die/Der Schüler/in hat die Wahlmöglichkeit und kann am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht ihrer/seiner Wahl teilnehmen. Wenn sich die/der Schüler/in für den Religionsunterricht entscheidet, muss sie/er sich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres anmelden. Wenn die/der Schüler/in teilnimmt, ist dieser ein Freigegenstand. Der Pflichtgegenstand Ethik wird durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.
Der Ethikunterricht ist Pflichtgegenstand. Die/der Schüler/in hat die Wahlmöglichkeit und kann am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht ihrer/seiner Wahl teilnehmen. Wenn sich die/der Schüler/in für den Religionsunterricht entscheidet, muss sie/er sich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres anmelden. Wenn die/der Schüler/in teilnimmt, ist dieser ein Freigegenstand. Der Pflichtgegenstand Ethik wird durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.
Angebote GBOS
Persönlicher Zukunftsplaner „ich werde …“ – Salzburger Version jetzt kostenlos bestellen!
Der persönliche Zukunftsplaner „ich werde …“ unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, innerhalb von 4 Jahren (5. bis 8. Schulstufe) ihre Interessen, Stärken und Fähigkeiten zu entdecken sowie Berufe kennen zu lernen und sich bewusst für eine Berufswahl bzw. weitere Ausbildung zu entscheiden. Seit diesem Schuljahr (2023/24) gibt es eine Salzburger Version des Zukunftsplaners und kann über die Homepage ich werde... - Schule.at | ich werde... Mein persönlicher Zukunftsplaner kostenlos von allen Schulen bestellt werden.
Virtuelle Betriebsbesichtigungen
Im Rahmen der virtuellen Betriebsbesichtigungen können SchülerInnen unmittelbar in unterschiedliches Berufswelten „Eintauchen“. Die Jugendlichen können sich mittels VR-Brillen in Betriebe „teleportieren“, umsehen und von AlterskollegInnen direkt am Arbeitsplatz ihren Lehrberuf vorstellen lassen. 80 Berufsbilder stehen momentan zur Verfügung, davon bereits 40 mit hochmoderner 3D-VR-Rundum-Technologie und Raumklang. Der Workshop kann direkt an Ihrer Schule oder im Talente-Check/Wifi stattfinden. Genauere Infos und Anmeldung unter:
Umbau Wifi Bauteil C – Talente-Check
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Anmeldung für den Talente- und Karriere-Check, dass aufgrund von geplanten Umbauarbeiten ab Januar 2024 die Terminverfügbarkeit eingeschränkt sein wird. Wir bitten Sie daher darum, Ihre bevorzugten Termine frühzeitig mitzuteilen. Sie können sich telefonisch anmelden unter der Nummer: +43 662 / 8888 651.
Junior Plus-Kurse
Salzburger Talenteförderung beginnt in der Volksschule
Schulübergreifende Volksschul-Angebote in der Bildungsdirektion Salzburg
Junior Plus-Kursangebote stehen Volksschüler/innen offen, die in der näheren Umgebung der veranstaltenden Volksschule ihren Wohnsitz haben. Das besondere Interesse bzw. die besondere Begabung des Kindes ist vom Lehrpersonal bzw. von der Direktion der Stammschule zu bestätigen. In der Regel umfasst der Junior Plus-Kurs 2 Wochenstunden. Ein Transport vom Wohnort zum Kursort und retour wird NICHT angeboten.
Anmeldevorgang
Die Anmeldefrist für die Junior Pluskurse im Schuljahr 2025/26 beginnt am Montag, den 16.09.2025 und endet am Freitag, den 20.09.2024. Die Kurse starten in der 3.Schulwoche. Anmeldungen erfolgen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n per E-Mail bei der Schulleitung der veranstaltenden Schule.
Beispiel für einen Anmeldevorgang
Sie als Erziehungsberechtigte/r eines Volksschulkindes wohnen mit Ihrem Kind in Bad Hofgastein. Ihre Tochter / ihr Sohn besucht die Volksschule Bad Hofgastein und interessiert sich für das Theaterspiel. Sie können nun die Schulleitung der Volksschule Dorfgastein per E-Mail () kontaktieren, um den wöchentlichen Termin für den Kurs „Theater für Kinder“ zu erfahren. Wenn der Termin für Sie und Ihr Kind passt und ein privater Transport möglich bzw. eine Öffi-Fahrt zumutbar ist, können Sie unter Angabe einer Mail-Adresse (von Klassenlehrer/in bzw. Direktion der Stammschule zwecks Bestätigung von Interesse bzw. Begabung) die Anmeldung per Mail (wieder unter ) vornehmen. Nach Rückmeldung durch die Direktion kann Ihr Kind ab der 3.Schulwoche am Kurs in Dorfgastein kostenlos teilnehmen.
Junior Plus-Kurse - Angebote 2025/26
Rechnungen
Rechnungen betreffend die Bildungsdirektion Sbg. landesseitig (UID-Nr. ATU36796400), das bedeutet,
- beauftragt von der Abteilung Präs/2 Budget, Wirtschaft und Recht bzw.
- dem Referat Präs/2b Berufsschulen bzw.
- der Abteilung Präs/4 Personal Landeslehrpersonen
sind ausschließlich als E-Mail an zu übermittelt.
Wichtig bei der Übermittlung der Rechnung ist:
- Rechnungsbestandteile gemäß UStG §11 (1) 3 (siehe Musterrechnung.pdf)
- immer nur eine Rechnung (samt Beilagen) pro E-Mail
- Übermittlung ausschließlich in pdf-Format
- Keine Zusatzhinweise im E-Mail
Rechnungen betreffend die Bildungsdirektion Sbg. bundesseitig (UID-Nr. ATU38519509), das bedeutet,
- beauftragt vom Referat Präs/2a Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund
- oder inhaltlich eine Höhere Schule (AHS, BHS, BafEp) betreffend,
sind seit 2014 ausschließlich als e-Rechnung an den Bund einzubringen. Alle näheren Informationen finden Sie auf der Website www.erechnung.gv.at/erb.
Wichtig für die Übermittlung der e-Rechnung ist:
- Die Auftragsreferenz U28
- Lieferantennummer (falls keine eigene bekannt): 16000080
Amtssignatur
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken in der Bildungsdirektion Salzburg
Die Bildungsdirektion Sbg. bietet den Empfänger/innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Bildungsdirektion. Sbg. folgende Möglichkeiten einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Einlaufstelle der Bildungsdirektion Sbg.
oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle.
Die Adresse der Einlaufstelle der Bildungsdirektion Salzburg lautet:
Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10
5010 Salzburg - Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle der Bildungsdirektion Sbg.
F: +43 662 8083-1099 - Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die
Mailadresse der Einlaufstelle:
Der/Die Sachbearbeiter/in prüft, ob es sich bei dem Dokument um die richtige Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Hinweis: Ein Ansuchen um Verifizierung hemmt nicht den Fristenlauf!
Amtssignatur - Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Bildungsdirektion Salzburg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Geändert am 02.01.2019
Datenschutzerklärung
der Bildungsdirektion Salzburg gemäß Art 12 ff DSGVO
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutz ist der Bildungsdirektion Salzburg ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet.
Datenschutz wird in der Bildungsdirektion Salzburg aktiv betrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Als öffentliche Einrichtung handelt die Bildungsdirektion Salzburg entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. So sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Dauer meist die relevante Rechtsgrundlage (Art 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, so ist diese die Grundlage wie auch die Grenze für die diesbezüglichen Tätigkeiten.
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Bildungsdirektion Salzburg.
In der Regel werden personenbezogene Daten durch die Bildungsdirektion Salzburg nicht in Drittländer übermittelt bzw. automatisierte Entscheidungsfindungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher Grundlage.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist die Bildungsdirektion Salzburg.
Kontaktdaten:
Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8 - 10
5020 Salzburg
+43 662 8083-0
Fax: +43 662 8083-1099
Die Datenschutzbeauftragten der Bildungsdirektion Salzburg sind:
Atusa Weilhartner, BA BA MA
Brigitte Kürten
Sie erreichen Sie unter
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels Handysignatur/Bürgerkarte oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis). Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie im Sinne der Mitwirkungspflicht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Die Bildungsdirektion Salzburg kann naturgemäß über jene Daten Auskunft erteilen, die er als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verarbeitet. Bitte wenden Sie sich daher etwa bei Fragen über Verarbeitungen an Schulen an die jeweilige Einrichtung.
Kontaktadressen aller österreichischen Schulen finden Sie im Schulverzeichnis: www.schulen-online.at
Das Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein.
Bitte richten Sie ihr Auskunftsersuchen an
Die Bildungsdirektion Salzburg beantwortet Ihr Ersuchen um Auskunft gemäß Art 15 DSGVO so rasch wie möglich binnen eines Monats ab Eingang. Ist die Erledigung des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall informieren wir Sie entsprechend. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa-Brief) erfolgen.
Weitere Betroffenenrechte (Art. 16 ff DSGVO)
Auch zur Geltendmachung der weiteren Betroffenenrechte im Wirkungsbereich der Bildungsdirektion Salzburg im Sinne der DSGVO wie Berichtigung, Löschung etc. wenden Sie sich bitte an
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Rechte in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein können.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie sich in ihren Datenschutzrechten verletzt erachten, wenden Sie sich bitte an . Zudem haben Sie gemäß DSGVO die Möglichkeit der Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
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Erklärung der grundlegenden Richtung des Mediums:
Die Webseite der Bildungsdirektion Salzburg versteht sich als ein Medium für alle an Bildung und Schule Interessierten und Beteiligten.
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Elektronische Antragstellung:
Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Bildungsdirektion Salzburg auf ihrer Website unter Formulare - Bildungsdirektion Salzburg (bildung-sbg.gv.at) Online-Formulare zur Verfügung.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller/innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Bildungsdirektion Salzburg erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
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Zahlverständnis: Diagnostische Aufgaben im Zahlenraum 20
Aufgabe 1
Eine Menge Würfel, die nicht gezählt wurde liegt auf dem Tisch.
„Lege diese Würfel so, dass du leicht sehen kannst, wie viele es sind, ohne dass du jeden zählen musst.“
„Woran kannst du leicht sehen, wie viele es sind?“
Wie gliedert das Kind spontan die Menge? In Fünfergruppen, oder andere Gruppierung?
Wie begründet das Kind, dass es das besser sehen kann
Zählt das Kind anhaltend oder formt es Ziffern mit den Würfeln
Aufgabe 2
„Welche Zahlen kannst du mit deinen Fingern zeigen?“
„Kannst du auch .... (7, 6, 9) mit deinen Fingern zeigen?“
“Kannst du die Zahl auch anders zeigen?“
„Darf man 6 auch so zeigen (3 Finger und 3 Finger)?“
„Wie viele Finger zeige ich, wie viele muss ich noch strecken, dass es 10 sind?“
Fingerbilder simultan oder sukzessiv?
Akzeptiert es Nicht-Standard-Bilder als Zahlendarstellungen. (starre Muster oder Anzahl von Elementen)
Aufgabe 3
Mehrere Würfelbild - Kärtchen von 1 bis 5 liegen auf dem Tisch
„Lege aus diesen Kärtchen ein Muster, das 4 (7, 9, 13) Punkte hat.“
„Kannst du das Muster noch auf andere Weise legen?“
Eins mehr / eins weniger.
„Wie heißt die Zahl die um 1 mehr als 6 ist“
„3 und 3 sind? Weißt du auch wie viel 3+4 sind?“
Die Zahlen 5 und 10 als Teil einer Zahl
Aufgabe 4
Gegliederte Zahldarstellung auf dem Tisch
O O
O
O O
O O
O
O O
O
O
O
“Wenn du 10 (5, 8) Würfel wegnimmst,
wie viele Würfel bleiben übrig?“
Aufgabe 5
Zu einer analogen Darstellung von z.B. 16 legt man dem Kind Rechenaufgaben vor:
16 -6, 10 + 6, 16 – 10, 5 + 11
„Rechne diese Aufgaben, wenn du das Ergebnis nicht weißt, kannst du das Bild zu Hilfe nehmen.“
Aufgabe 6
Kann das Kind die mündlichen Textaufgaben aufgrund seines Wissens über die Zusammensetzung der Zahl spontan lösen?
„Franz hat 17 Bonbons. In der einen Tasche hat er 10, wie viel hat er in der anderen Tasche?“
„Lisa hat 10 Bonbons in der einen Tasche, in der anderen hat sie 5. Wie viel hat sie zusammen?“
„Tom hat 19 Bonbons. Er gibt 10 davon einem Freund, wie viele bleiben ihm übrig.“
„Lisa hat 4 Bonbons. Gestern hatte sie noch 14, wie viele hat sie inzwischen gegessen?“
Eingangsdiagnose Rechnen
(15 Holzwürfel ungeordnet.)
„Kannst Du diese Würfel schon zählen?“
Bitte beachten: Gelingt die Zahlenfolge korrekt? Gibt es Auslassungen? Stimmt die 1:1 Zuordnung? (Bei jedem Zahlwort wird 1 Würfel berührt) Zählt das Kind mit den Augen oder mit Fingerberührung? Werden die Würfel an einen anderen Platz verschoben?
(Nach kurzer Zeit) „Und wie viele sind es jetzt eigentlich?“
Zählt das Kind noch einmal?
„Zähle von diesen Würfeln einmal 6 Würfel ab!“
Werden die Würfel verschoben und zu einem Extrahaufen gruppiert?
(Nach kurzer Zeit) „Wo sind die 6 jetzt?“
„Kannst Du die 6 Würfel so hinlegen, dass man ganz leicht sieht, dass es 6 sind?“
Legt das Kind eine Struktur, die einleuchtet (z.B. 3-3, 4-2)?
1 Würfel entfernen!
„Wie viele sind es jetzt?“
Muss das Kind abzählen?
Fingerbilder:
„Zeige mir 4 Finger!“
Kann das Kind auf einmal die 4 Finger zeigen?
„Zeige mir 7 Finger!“
Kann das Kind auf einmal die 7 Finger zeigen?
„Darf man 6 auch so (links 3, rechts 3) zeigen?“ (Wenn nein: „Zähle sie einmal ab!“)
Besteht das Kind auf der 5 – 1 Darstellung?
Simultanerfassung
Simultanerfassung bezeichnet die Fähigkeit kleine Mengen „auf einen Blick“, d.h. ohne sie abzählen zu müssen, benennen zu können. Diese Fähigkeit ist quasi angeboren und mit Mengen bis 2 schon bei Kleinkindern zu beobachten. Grundsätzlich ist Simultanerfassung bei allen Menschen mit der Menge 4 begrenzt. Bei größeren Mengen sprechen wir von Quasi-Simultanerfassung, weil diese Mengen in Untermengen zerlegt und wieder zusammengesetzt, also nicht „auf einen Blick“ erfasst werden. Aus dieser Fähigkeit entwickelt sich bei geeigneter Unterweisung die strukturierte Zahlenvorstellung. In dieser werden auch große Mengen in geeigneter Form „auf einen Blick“ erfassbar.
Z.B:

Strukturierte Zahlenvorstellung ist Voraussetzung für das Verstehen der Teil-Ganze-Relation und des dekadischen Systems.
Näheres unter:
- Schweiter, M. und von Aster, M.: Neuropsychologie kognitiver Zahlenrepräsentationen.S. 34f in: von Aster, M und Lorenz, J.H. (Hrsg.): Rechenstörungen bei Kindern. Neurowissenschaft, Psychologie, Pädagogik.Göttingen 2005.
- Stern, E. Kognitive Entwicklungspsychologie des mathematischen Denkens. S.137f in: ders.
Zählen
Zählfertigkeiten gibt es auf unterschiedlichen Niveaus. Manche werden vor Eintritt in die Schule erworben.
Ausgangspunkt ist immer die Zahlwortreihe. Diese wird zunächst wie ein „Gedicht“ aufgesagt und noch nicht mit Quantitäten in Verbindung gebracht: „einszweidreivierfünfsechssiebenachtneunzehn“.
In der nächsten Stufe wird die Zahlwortreihe um den ordinalen Zahlenaspekt angereichert: „eins, zwei, drei, vier!“ (Vier Schritte auf dem Spielfeld gegangen, und auf ein bestimmtes Feld gelangt.) In dieser Phase wird die Zahlwortreihe auch flexibler, da die Kinder lernen, diese rückwärts aufzusagen. (Wie beim Raketenstart.)
(Hier erfolgt meist der Schuleintritt.)
In der nächsten Stufe wird die Zahlwortreihe mit dem kardinalen Zahlenaspekt angereichert: „eins, zwei, drei vier!“ (Das letzte gesprochene Zahlwort repräsentiert die Menge, die abgezählt wurde - es sind also in „vier“ vier Einer enthalten.) Der Vergleich von Vorgänger und Nachfolger wird hier möglich.
In der nächsten Stufe werden ordinaler und kardinaler Zahlenaspekt verschränkt: Die Zahl wird aus ihren Teilen zusammengesetzt und kann in ihre Teile zerlegt werden. „8 besteht aus 5 und 3“. Beim Zählen wird das Prinzip verstanden, dass es immer um eines mehr beim Vorwärtszählen, um eins weniger beim Rückwärtszählen wird. Der Abstand zwischen den Zahlen (relationaler Zahlenbegriff) wird verstanden. „8 ist um 5 mehr als 3“. Zählen in größeren als in Einerschritten wird möglich. „2, 7, 12, 17, 22, …“
In der letzten Stufe werden die Teil/Ganze/Relationen der Zahlen in eine triadische Struktur gebracht. „8, 3, 5“, „8, 7, 1“, „8, 5, 3“ etc. Ab jetzt ist die Zahlenzusammensetzung automatisiert.
Näheres dazu:
- Fritz, A. Ricken, G. Und Gerlach, M.: Kalkulie. Diagnose- und Trainingsprogramm für rechenschwache Kinder. Handreichung zur Durchführung der Diagnose. Berlin 2007. S. 15
- Moser Opitz, E.: Rechenschwäche/Dyskalkulie. Thoeretische Klärungen und empirische Studien an betroffenen Schülerinnen und Schülern. Bern, Stuttgart, Wien 2007. S.81 f
Termine
Hier sind Termine zu den folgenden Kategorien publiziert.
- Ferien
- Schulautonome Tage
- Tag der offenen Tür
- Eignungsprüfungen
- Elternsprechtage
- Reife,- Diplom- und Abschlussprüfungen
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