Der Quereinstieg NEU ist seit dem 01.09.2022 mit Ausnahme von Anstellungen für den Bereich der Volksschulen möglich. Mit Schuljahr 2024/25 (BGBl. I Nr. 143/2024) wurde der Quereinstieg mit entsprechenden Voraussetzungen auf die Verwendung im Sonderschulunterricht ausgeweitet. Quereinsteiger/innen, die den dreistufigen Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, werden gleichrangig zu jenen Bewerber/innen mit Lehramtsstudium behandelt.
Achtung: Der Bewerbungsprozess ab Herbst 2026 für die Zertifizierung zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung erfolgt „bedarfsorientiert“ – siehe Schritt 2 „Vorregistrierung und Bedarfseinschätzung der Bildungsdirektion (BD)“ sowie FAQs. Weitere Informationen finden Sie unter Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen! - KLASSE JOB
„Nach der Aktualisierung der Plattform bis Ende Oktober sind Bewerbungen für die Zertifizierung zum Quereinstieg jederzeit und ganzjährig möglich. Sie können Unterlagen bereits jetzt auf „Bewerbung Online“ unter bewerbung.bildung.gv.at hochladen und ab dem 30.10.2026 auf der Plattform absenden.“
- Einzureichende Unterlagen:
Erforderliche Dokumente für die Zertifizierung - Anleitung zur „Gegenüberstellung“ Studium & Lehrplan:
Anleitung zur Gegenüberstellung_Studium & Lehrplan
Unterlagen können im Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at) unter „Mein Profil“ vorbereitet und ab Herbst 2026 hochgeladen werden. Erforderliche Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE)
Kontakt Zertifizierungskommission Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung:
Voraussetzungen für den Quereinstieg NEU sind der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS (Bachelorniveau) oder der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 240 ECTS (Masterniveau). Zusätzlich ist eine nach dem Erwerb des Bachelor- oder Diplomgrades der abgeschlossenen Hochschulbildung zurückzulegende, dreijährige, fachlich geeignete Berufspraxis und eine berufsbegleitende Absolvierung einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung innerhalb von 8 Jahren (Dienstrechtsnovelle von 5 auf 8 Jahre erstreckt) im Umfang von 60 (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Masterniveau) oder 90 ECTS (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Bachelorniveau) nachweislich erforderlich. Hinweis:
- Das Erfordernis der oben genannten Berufspraxis wird durch eine berufliche Tätigkeit erfüllt, für die die abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation dargestellt hat.
- Bei Verwendung in der Allgemeinbildung können bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis auch durch eine lehramtliche Verwendung erfüllt werden.
Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link: klassejob.at
Informationsunterlagen:
Berufseinstieg – Quereinstieg Allgemeinbildung – Entgeltberechnung_2025
In vier Schritten zur Anstellung als Lehrperson
