Informationsbroschüre für Neulehrerinnen und Neulehrer im Pflichtschulbereich:
Informationsbroschüre für Neulehrerinnen und Neulehrer Pflichtschule (851 Byte)
APS (Allgemeinbildende Pflichtschulen):
Für die Arbeit im Pflichtschulbereich ist ein Lehramtsstudium (Bachelor und Master) an der Pädagogischen Hochschule für die Primarstufe oder an einer Universität für die Sekundarstufe nötig. (Möglicher Schwerpunkt Sonderpädagogik)
Volksschullehrerin/Volksschullehrer | Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) für die Arbeit mit Kindern von 6-10 Jahren |
Zusätzliche Aufgaben/Verpflichtungen: u.a.
Je nach Zusatzqualifikation weitere Tätigkeiten möglich Freie Zeiten:
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Mittelschullehrerin/Mittelschullehrer | Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in einem oder 2 Fächern für die Arbeit mit Kindern von 10-14 Jahren | |
Lehrerin/Lehrer für die Polytechnische Schule oder Fachpraktiker/in mit Zusatzausbildung (Sh Berufsschule) | Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in einem oder mehr Fächern für die Arbeit mit Kindern von 14-16 Jahren | |
Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer | Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in der Sonderschule als auch in der Integration in den VS, MS, PTS |
Berufsschulen
An den Berufsschulen gibt es drei Fachgruppen. Je nach Fachgruppe ist eine unterschiedliche Berufsausbildung mit entsprechender Berufspraxis erforderlich:
Fachgruppe 1 (allgemein bildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht): Fächerkanon von Angewandte Wirtschaftslehre, Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache Englisch und Politische Bildung
Reifeprüfung Handelsakademie oder Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in Vollbeschäftigung, oder Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf mit anschließender Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung und eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in Vollbeschäftigung nach der Lehrabschlussprüfung.
Fachgruppe 2 (fachtheoretischer Unterricht) je nach auszubildendem Lehrberuf, z.B. Elektrotechnik: Fächerkanon: Angewandte Mathematik, Elektrotechnik, Technologie, Spezielle Technologie, elektrotechnische Kommunikation, Laboratoriumsübungen, elektrotechnisches Projektlabor
Reifeprüfung Höhere technische Lehranstalt im Fachbereich Elektrotechnik und eine mindestens dreijährige elektrotechnische Berufspraxis in Vollbeschäftigung oder Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Elektrotechnik mit anschließender Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung und eine mindestens dreijährige elektrotechnische Berufspraxis in Vollbeschäftigung nach der Lehrabschlussprüfung.
Fachgruppe 3 (praktischer Unterricht) je nach auszubildendem Lehrberuf, z.B. Tischler: Praktikum, Fachpraktikum bzw. Holztechnisches Praktikum
Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tischler mit anschließender Meisterprüfung und eine mindestens sechsjährige facheinschlägige Berufspraxis als Tischler in Vollbeschäftigung.
FG 1 – allgemein bildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht |
Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, es sind |
Zusätzliche Aufgaben/Verpflichtungen: u.a.
Je nach Zusatzqualifikation weitere Tätigkeiten möglich Freie Zeiten:
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FG 2 – fachtheoretischer Unterricht |
Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, es sind |
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FG 3 – praktischer Unterricht | Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, Praxis |
Kontakt – Erstinformation - Servicestelle
Kommissärin Myroslava Mashkarynets, BEd
+43 662 8083-1062