Der/die Mentor/in wird Ihnen von der Schulleitung zugewiesen.
Im Pflichtschulbereich werden die offenen Stellen laufend ausgeschrieben.
Die Bewerbung wird von der Personalstelle direkt an die Schulleitung übermittelt. Sie brauchen sich nicht an der Schule bewerben.
An Ihre jeweils zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Der Vertrag ist abhängig von der Ausbildung (abgeschlossen, nicht abgeschlossen) und von der Art Ihres Studiums.
Für die Änderung Ihres Dienstplanes an der Schule ist die Schulleitung zuständig.
Konferenzen und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Schulalltag zusammenhängen, zB. Schulausflüge, etc.
Dies ist abhängig, ab wann Sie angestellt wurden. Bei einer Anstellung vor dem 01.02. werden Sie im Sommer bezahlt. Bei einer Anstellung nach dem 01.02. läuft der Dienstvertrag bis Schulschluss. Haben Sie eine Anstellung als Vertretungslehrperson und die vertretene Lehrperson kommt vor Schulschluss wieder zurück, dann läuft der Dienstvertrag aus, ausgenommen, wir können Sie an einem anderen Standort einsetzen.
Eine Anerkennung der Teilnahme an der Induktionsphase für das Lehramtscurriculum ist formell nicht vorgesehen, da es diese als Fortbildungsveranstaltungen ohne ECTS-Wertigkeit konzipiert wurden.
Berufseinsteiger*innen, die eine Induktionsphase von zehn Tagen absolvieren müssen (bspw. da kein Bachelorabschluss vorliegt), können bis zu fünf Tage durch einschlägige Vorleistungen aus einem Studium anerkennen lassen.
Die 5-Jahrespflicht beginnt ab Beginn des Dienstverhältnisses. Es ist jedoch zu beachten, dass es vonseiten der PH oder Universität im Curriculum Änderungen geben kann bzw. es dort andere Vorgaben gibt.
Der Dienstgeber kann die Lehrperson, wenn der Master nicht innerhalb der 5-Jahre abgeschlossen hat, kündigen.
Sie müssen nicht bei der Lehrergewerkschaft beitreten.
Bei einer Vollbeschäftigung (22+2 Wochenstunden) haben Sie 24 Wochenstunden Supplierverpflichtung.
Nein, es gibt keine Bereitschaftsstunden.
Sie können sich entweder an die Personalvertretung wenden oder an die Personalstelle.
Aus wichtigen Gründen (z.B. Aufrechterhalten des Unterrichts) müssen sie bis 3 Wochenstunden Mehrdienstleistungen erbringen. Dabei muss jedoch die Schulleitung Ihre persönliche Situation, z.B. Kinder, berücksichtigen.
Vertragslehrpersonen, deren Dienstverhältnis mit Beginn des Schuljahres 2022/23 oder zu einem späteren Zeitpunkt des Schuljahres 2022/23 beginnt, haben die einführenden Lehrveranstaltungen gem. § 38 Abs. 12 im Laufe des Schuljahres 2022/23 zu absolvieren.
Die Induktionsphase dauert 12 Monate. Sie kann nicht verlängert werden. Sollte die Induktionsphase unterbrochen werden, zB. Vertrag wird nicht verlängert, Dienstbeginn nach dem 01.02., dann läuft die Induktionsphase mit dem nächsten Dienstverhältnis weiter.
Der Mobilitätszuschuss wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für Sie automatisch im Zuge Ihrer Anstellung berechnet. Neu ist, dass dieser als weitere Serviceleistung in weiterer Folge mit jedem Schuljahresbeginn erneut berechnet bzw. angepasst wird, sollte sich das
Beschäftigungsausmaß von Lehrpersonen laut Erst-Lehrtätigkeitsausweis im neuen Schuljahr geändert haben (zum Beispiel eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes als Folge des Lehrer/innenmangels). Diese Anpassung wird bereits rückwirkend für dieses Schuljahr vorgenommen werden. Eine Antragsstellung Ihrerseits ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
In weiterer Folge dürfen Ihnen zu Ihrer Information noch einmal die Voraussetzungen zur Kenntnis gebracht werden:
Beträgt die einfache Wegstrecke zwischen Ihrem Hauptwohnsitz oder ständigen Wohnsitz und Ihrem Dienstort mehr als 40 km, erhalten Sie bei der Erstanstellung für die Dauer von 3 Jahren monatlich einen Mobilitätszuschuss in Höhe von € 120,00.
Eine Aliquotierung erfolgt:
- bei Dienstbeginn nach dem 15. des Monats
- bei Anstellungen bis zu 4 Wochenstunden = 1/4 des Zuschusses
- bei Anstellungen bis zu 8 Wochenstunden = 1/2 des Zuschusses
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0662-8083-4108.