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Das HeimAufG regelt seit 2005 die Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe in Form von Freiheitsbeschränkungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in Krankenanstalten sowie seit 2018 auch in Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähr

Termin: 17. Juni 2025 von 14:00 bis 16:30 Uhr

Ort: ÖJAB Senior/innenwohnanlage Aigen, 5026 Salzburg, Aignerstraße 19

Zielgruppe: 

  • Kinder- und Jugendeinrichtungen (KJE)
  • Behinderteneinrichtungen (BHE)

 

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

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