APS:
Bewerbungen für offene Stellen
Sie finden aktuelle Stellenausschreibungen auf der Bewerbungsplattform https://bewerbung.bildung.gv.at.
- Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail sind nicht mehr möglich.
- Bewerbungen können ausschließlich während der Bewerbungsfristen eingebracht werden.
- Etwaige Kosten, die aufgrund von Reisebewegungen (zB. Anreise zu einem Bewerbungsgespräch) oder sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, werden NICHT ersetzt.
Zu den unten aufgeführten Ausschreibungen/Bewerbungsfristen im Kalenderjahr 2024 und zu Beginn Kalender 2025 sind offene Stellen auf der Bewerbungsplattform https://bewerbung.bildung.gv.at/ freigeschalten
Ausschreibungen für das Schuljahr 2024/25 im Bereich Allgemeine Pflichtschulen
- vom 24.02.2025 bis 01.03.2025
- vom 31.03.2025 bis 05.04.2025
Ausschreibungen/Bewerbungsfristen für das Schuljahr 2025/26 im Bereich Allgemeine Pflichtschulen
- vom 28.04.2025 bis 09.05.2025 (Hauptausschreibung)
- vom 10.06.2025 bis 14.06.2025
- vom 09.08.2025 bis 16.08.2025
Wir werden Sie über etwaige Änderungen rechtzeitig informieren.
Der Mobilitätszuschuss im Bereich Allgemeine Pflichtschulen (APS)
Der Mobilitätszuschuss wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für Sie automatisch im Zuge Ihrer Anstellung berechnet. Neu ist, dass dieser als weitere Serviceleistung in weiterer Folge mit jedem Schuljahresbeginn erneut berechnet bzw. angepasst wird, sollte sich das Beschäftigungsausmaß von Lehrpersonen laut Erst-Lehrtätigkeitsausweis im neuen Schuljahr geändert haben (zum Beispiel eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes als Folge des Lehrer/innenmangels). Diese Anpassung wird bereits rückwirkend für dieses Schuljahr vorgenommen werden. Eine Antragsstellung Ihrerseits ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
In weiterer Folge dürfen Ihnen zu Ihrer Information noch einmal die Voraussetzungen zur Kenntnis gebracht werden:
Beträgt die einfache Wegstrecke zwischen Ihrem Hauptwohnsitz oder ständigen Wohnsitz und Ihrem Dienstort mehr als 40 km, erhalten Sie bei der Erstanstellung für die Dauer von 3 Jahren monatlich einen Mobilitätszuschuss in Höhe von € 120,00. Eine Aliquotierung erfolgt:
- bei Dienstbeginn nach dem 15. des Monats
- bei Anstellungen bis zu 4 Wochenstunden = 1/4 des Zuschusses
- bei Anstellungen bis zu 8 Wochenstunden = 1/2 des Zuschusses
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0662-8083-4108.
Berufsschulen:
Sie finden aktuelle Stellenausschreibungen auf der Bewerbungsplattform https://bewerbung.bildung.gv.at.
- Eine Anstellung erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung. Die Ausschreibung für Lehrer/innenstellen für das nächste Schuljahr erfolgt am ersten Samstag im Monat April. Diese finden Sie grundsätzlich unter https://bewerbung.bildung.gv.at.
- Eine Übermittlung der Bewerbung an die Bildungsdirektion Salzburg ist ausschließlich während der Bewerbungsfrist über die o.g. Internetadresse möglich.
- Sofern Sie noch kein Konto auf der Bewerbungsplattform haben, müssen Sie sich vor Angabe der Bewerbung einmalig registrieren (Mailadresse, persönliche Daten, Passwort), erhalten dann eine Mail mit dem Ihr Zugang freigeschaltet wird und können anschließend sofort ihre Bewerbung anlegen.
- Es sind an Bewerbungsunterlagen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf, Reifeprüfungszeugnis – alle Seiten - bzw. Lehrabschlussprüfungszeugnis und Meisterprüfungszeugnis, sowie Dienstzeugnisse im PDF-Format (max. Größe 1 MB pro Datei) – siehe Information online – hochzuladen oder verlinken.
ANLEITUNG zur Bewerbung (536 Byte)
INFORMATION ONLINE-BEWERBUNG BERUFSSCHULEN (72 Byte)