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Anerkennungen
Anerkennungsverfahren im Bereich AHS/BMHS
Der Antrag kann online beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingebracht werden. Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrpersonen (bmbwf.gv.at) Informationen des BMBWF zum Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrkräfte finden Sie dort.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universität einzubringen.
Im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle an der Bildungsdirektion Salzburg kann der Antrag auch online bei der Bildungsdirektion für Salzburg eingebracht werden.
E-Formular
Diplomanerkennungen im Bereich Pflichtschulen
Im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle im Bereich der Pflichtschulen an der Bildungsdirektion Salzburg kann der Antrag online bei der Bildungsdirektion für Salzburg eingebracht werden.
FAQs der EU - Anerkennung von Berufsqualifikationen UK – von EU-Staatsbürger/innen
Informationen zu Anerkennung von Lehramtsqualifikationen im Landeslehrpersonenbereich finden Sie in den Sprachen Deutsch und Englisch:
Nostrifizierung
Für Personen, die ihre Ausbildung weder in Österreich noch in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben, besteht die Möglichkeit für ein „Nostrifizierungsverfahren“. Für die Nostrifizierung wenden Sie sich bitte an eine Pädagogische Hochschule oder Universität.