Suche

Das "AVOS-Bedarfsorientierte Sprachscreening" im Schuleingang (Vorschulstufe und 1. Schulstufe) umfasst nur jene Kinder, die noch kein Screening hatten und keine logopädische Therapie und/oder medizinische Diagnose aufweisen. Bitte melden Sie daher nur diese Kinder. Eine zusätzliche/erneute Abklärung ist für eine Bedarfsmeldung nicht erforderlich. Die Zuständigkeit von AVOS umfasst ausschließlich das Screening und etwaige Rückfragen zum Ergebnis.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen