Suche

Das "AVOS-Bedarfsorientierte Sprachscreening" im Schuleingang (Vorschulstufe und 1. Schulstufe) umfasst nur jene Kinder, die noch kein Screening hatten und keine logopädische Therapie und/oder medizinische Diagnose aufweisen. Bitte melden Sie daher nur diese Kinder. Eine zusätzliche/erneute Abklärung ist für eine Bedarfsmeldung nicht erforderlich. Die Zuständigkeit von AVOS umfasst ausschließlich das Screening und etwaige Rückfragen zum Ergebnis.

AVOS-Bedarfsorientiertes Sprachscreening SJ 24/25 - VOLKSSCHULEN (288 Byte)

Bedarfsorientiertes Sprachscreening an SONDERSCHULEN SJ 24/25 (281 Byte)

Anschreiben Schulen AVOS (319 Byte)

Wann braucht ein Kind logopädische Therapie/Sprachheilunterricht? (518 Byte)

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen