Die Bildungsdirektion ist gem. Erasmus+ Richtlinien und dem korrespondierenden Rundschreiben 8/2021 über alle laufenden und abgeschlossenen Erasmus+ Vorhaben zu informieren (Abs. 9) Weiters haben öffentliche Schulen die ortszuständigen Bildungsdirektionen, im Falle von Zentrallehranstalten die Zentralstelle, über die Durchführung von Erasmus+ Vorhaben schriftlich zu informieren.
Aufgabe:
- Füllen Sie das Formular K1 im Falle von Erasmus+ Projekten im Rahmen der Schulbildung (Schülermobilitäten, JobShadowing, Kurse) aus und laden Sie dieses bis 03.11.2025 hoch.
- Füllen Sie das Formular K2 im Falle von Erasmus+ Projekten zur Berufsbildung (Lehrlinge, Praktika, Lehrpersonen der Berufsbildung) aus laden Sie dieses bis 03.11.2025 hoch.
ETK Terminnummer: 188
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oder bis Ende Oktober noch über:
